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WIE MAN DIE ERSTATTUNG EINES FAHRSCHEINS BEANTRAGT

1. SCHIENENVERKEHR

  • Erstattung: Der Fahrschein wird nicht zurückerstattet, wenn die Ereignisse nicht von Ferrovie del Gargano zu vertreten sind oder wenn der Fahrgast auf die Reise verzichtet. Für verlorene, zerstörte oder gestohlene Abonnements werden keine Duplikate oder Zahlungsnachweise erstattet oder ausgestellt.
  • Rückerstattung und Entschädigung bei Verspätungen: Wie in der EG-Verordnung 1371/2007 geregelt und in der Dienstleistungscharta angegeben, kann der Antrag wie folgt gestellt werden:
    • Beim Ausfüllen des entsprechenden Formulars auf der Website ;
    • Beim Senden einer E-Mail an def@fergargano.it;
    • Per normaler Post an Ferrovie del Gargano – Direzione di Esercizio – Via San Severo n. 96 – 71121 Foggia.

2. REGIONALER UND LOKALER AUTOVERKEHR

  • Erstattung: Der Fahrschein wird nicht zurückerstattet, wenn die Ereignisse nicht von Ferrovie del Gargano zu vertreten sind oder wenn der Fahrgast auf die Reise verzichtet. Für verlorene, zerstörte oder gestohlene Abonnements werden keine Duplikate oder Zahlungsnachweise erstattet oder ausgestellt.
  • Bei Nichtantritt der Reise aus Gründen, die Ferrovie del Gargano zuzuschreiben sind, muss der schriftliche Antrag auf Erstattung oder Ersatz zusammen mit dem Originalfahrschein, wie in der Leistungscharta angegeben, an Ferrovie del Gargano wie folgt geschickt werden:
    • E-Mail an dar@fergargano.it schicken;
    • Per normaler Post an Ferrovie del Gargano – Direzione di Esercizio – Via San Severo n. 96 – 71121 Foggia.

3. INTERREGIONALER UND NATIONALER AUTOVERKEHR

  • Erstattung: Bei Stornierung der Reise ist eine Erstattung möglich, sofern der Antrag mindestens zwei Stunden vor der geplanten Abfahrt gestellt wird:
    • An der Verkaufsstelle, die den Fahrschein ausgestellt hat, während der Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit, mit Bargelderstattung, abzüglich einer Strafe, die auch die erfolgte Neuberechnung des Fahrpreises mit einbezieht.
    • Durch die Ausstellung eines Bonus oder die erneute Gutschrift auf die Geldbörse des registrierten Kunden, ohne Strafe, unter Beifügung einer Kopie des unbenutzten Tickets und einer Kopie des Ausweises:
      1. Beim Senden einer E-Mail an dar@fergargano.it;
      2. Per normaler Post an Ferrovie del Gargano – Direzione di Esercizio – Via San Severo n. 96 – 71121 Foggia.
  • Rückerstattungen und Entschädigungen: aus Gründen, die Ferrovie del Gargano zuzuschreiben sind, in Fällen, die durch die EU-Verordnung Nr. 181/2011 geregelt sind und wie in der Dienstleistungscharta angegeben:
    • Beim Senden einer E-Mail an dar@fergargano.it;
    • Per Post an Ferrovie del Gargano – Direzione di Esercizio – Via San Severo n. 96 – 71121 Foggia.

Alle Anträgen, die keine Kopie des Fahrscheins und keine Kopie des Ausweises des Antragstellers als Beilage enthalten, werden nicht bearbeitet.

Anträge, die in einer anderen als der oben genannten Weise eingereicht werden, werden nicht bearbeitet und berechtigen daher zu keiner Erstattung.


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