it-ITen-GBde-DE

Mit Inkrafttreten des Gesetzesvertretenden Dekret 162/2007, Umsetzung der Richtlinien 2004/49/EG und 2004/51/EG über die Sicherheit und Entwicklung der EU-Eisenbahnen, muss jeder Arbeiter, der die Nationale Infrastruktur der Eisenbahn (IFN) für die Erbringung seiner Dienstleistung nutzt, das Sicherheitszertifikat (CdS) gemäß der oben genannten Regelung der Nationalen Agentur für Eisenbahnsicherheit (ANSF) erwerben. Die Nationale Infrastruktur der Eisenbahn wird zurzeit von der Gesellschaft Rete Ferroviaria Italiana verwaltet. Die Anwendung eines Sicherheitsmanagementsystems ist Voraussetzung dafür. Seit dem 31.10.2008 besitzt Ferrovie del Gargano das CdS, das der Firma erlaubt, Passagierdienste zwischen Termoli und Bari durchzuführen. Die aktuellen Zulassungsbescheinigungen, die nach der geltenden Gesetzgebung ausgestellt wurden, sind:

  • Sicherheitszeugnis – TEIL A – n. IT1120130008

  • Sicherheitszeugnis – TEIL B – n. IT2220130015

FDG.DS_.PS01.00.31.12.2015-Sicherheitsrichtlinien.pdf


FdG È SEMPRE A TUA DISPOSIZIONE!

Informazioni   Reclami   Rimborsi   Area Trasparenza 

Whistleblowing