Gemäß der Absichtserklärung mit der Region Apulien ist die Beförderung von Fahrrädern in Regionalzügen kostenlos. Die Kosten gehen zu Lasten der Region Apulien.
Auf der Bahnlinie „Foggia- San Severo - Rodi - Peschici" ist die Fahrradmitnahme in allen Zügen mit dem entsprechenden Symbol erlaubt, bis zu maximal 3 Fahrräder pro Zug . In allen anderen Fällen ist sie verboten.
Auf der Bahnlinie „Foggia-Lucera" ist die Fahrradmitnahme in allen Zügen erlaubt, bis zu maximal 3 Fahrräder pro Zug.
Es gibt Fahrradstellplätze Die Mitnahme ist auf ein Fahrrad pro Reisenden beschränkt. Die Anzahl der Fahrradplätze ist limitiert. Falls keine Plätze mehr vorhanden sind, müssen die Reisenden auf den nächsten Zug warten.
Es sind nur einsitzige Fahrräder mit normalem Antrieb und ohne jegliche treibende Kraft erlaubt. Der Besitzer des Fahrrads ist verpflichtet, das Fahrrad selbst ein- und auszuladen, gemäß den Anweisungen des Firmenpersonals. Der Kunde haftet für Schäden, die an eigenen oder fremden Fahrrädern, an das Personal, Bahnausrüstung und Dritten entstehen. Der Reisende mit dem Fahrrad darf den Ein- und Ausstieg anderer Fahrgäste nicht behindern und darf nicht auf den Bahnsteigen anhalten. Es ist nicht gestattet, Gegenstände oder Gepäcke auf den Fahrrädern zurückzulassen. Die Bereiche, wo die Fahrräder hängen, müssen während der Fahrt frei bleiben. Minderjährige dürfen mit Fahrrad fahren, nur wenn sie von einem Erwachsenen begleitet werden. Im Notfall müssen die Fahrräder an Bord gelassen werden. Sie müssen den Ausgang der Fahrgäste nicht behindern. Wenn sie wiederlangbar sind, werden sie gegen Vorlage der Reisedokumente und des Ausweises den Besitzern zurückgegeben.
Die Verstöße und Sanktionen werden durch die Verordnung des Präsidenten der Republik 753/80 und durch L. R. 18/2002 geregelt. Kein Aufbewahrungsdienst ist vorgesehen. Deswegen ist die Firma für Diebstahl oder Aufbrechen an abgestellten Fahrräder nicht verantwortlich.