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MITTEILUNG AN DIE KUNDEN

  • 31.03.2025 09:25:00
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Sehr geehrte Kunden, wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 1. April 2025 das Verfahren zur Ausstellung von Ausweisen für Reisende mit Behinderungen gemäß dem Regionalgesetz Nr. 18/2002 Art. 30 c. 3 – Unentgeltlichkeit- geändert wird.

Es ist erforderlich, auf den folgenden Link zuzugreifen: https://mycard.cotrap.eu/ und dann mit der Registrierungsphase fortzufahren, um ein persönliches Account zu schaffen.

Nach der Registrierungsphase ist es möglich, durch Eingabe des Links https://mycard.cotrap.eu/ auf den "persönlichen Bereich" zuzugreifen, indem man die bei der Registrierung verwendete E-Mail-Adresse und das gewählte Passwort eingibt.

Nach dem Zugriff auf den persönlichen Bereich muss die Option "Neue Anfrage" gewählt werden, wobei darauf zu achten ist, dass das Referenzunternehmen (d. h. das Unternehmen, das die gewünschte Dienstleistung erbringt) ausgewählt wird. Weitere Hilfe erhalten Sie, wenn Sie den Namen überprüfen, der oben auf der Fahrkarte oder dem Abonnement steht, mit dem Sie bisher gefahren sind. In diesem Fall: Ferrovie del Gargano).

Nach der Auswahl des Unternehmens wählen Sie die Art der Karte aus den folgenden Möglichkeiten:

1. "IDENTIFIKATIONSKARTE FÜR BEHINDERTE MIT BEGLEITPERSON".

Elektronische Karte für Behinderte mit Begleitperson, die zu Tageskarten für die Einfache Fahrt berechtigt der die behinderte Person und die Begleitperson zu Tageskarten berechtigt – Abonnement sind ausgeschlossen;

2.IDENTIFIKATIONSKARTE FÜR ALLEINREISENDE".

Ausweis für eine Person mit Behinderung, der zum Bezug von Tageskarten für Busse berechtigt - ohne Begleitperson, ausgenommen Abonnement ;

3. DER "BEHINDERTENAUSWEIS FÜR ABONNEMENTE MIT BEGLEITPERSON".

Elektronische Karte für Behinderte mit Begleitperson, nur für Wochen- oder Monatskarten, eine für die behinderte Person und eine für die Begleitperson;

4. "BEHINDERTENAUSWEIS FÜR ABONNEMENTE (OHNE BEGLEITPERSON)".

Behindertenausweis, nur für einzelne Wochen- oder Monatskarten - ohne Begleitperson.

Je nach gewählter Kartenart müssen die Dateien mit den erforderlichen Dokumenten "online hochgeladen" werden, um die Überprüfung durch das Personal des Unternehmens zu ermöglichen.

Die für die gewählte Identifikationskarte ERFORDERLICHEN BESCHEINIGUNGEN sind folgende

- "Invaliditätsbescheinigung" (obligatorische Anlage für alle Anträge der Berechtigten), die den Unterlagen entspricht, die den Zustand der "Invalidität" bescheinigen, wobei zu beachten ist, dass nur die folgenden Personengruppen Anspruch auf freien Eintritt haben

a) Personen, die aufgrund absoluter Blindheit oder einer Sehschwäche von nicht mehr als einem Zehntel auf beiden Augen mit möglicher Korrektur erblindet sind, und ihre eventuellen Betreuer, wenn der Anspruch anerkannt ist;

b) Kriegs-, Zivilkriegs- und Wehrdienstbeschädigte, die in der ersten, zweiten und dritten Kategorie der Tabelle A) im Anhang zum Gesetz Nr. 113 vom 18. März 1968 und späteren Änderungen eingetragen sind, und ihre eventuellen Betreuer, wenn ihr Recht anerkannt wird

c) Zivilinvaliden und von der zuständigen Behörde bescheinigte Behinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 % und ihre eventuellen Betreuer, wenn ihr Anspruch erneut anerkannt wird;

d) Personen mit einer von der zuständigen Behörde bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, die mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 % eingestuft wurde.

- "Bescheinigung über den Schul- oder Dienstbesuch" (obligatorische Anlage für Anträge von Behinderten, die Anspruch auf ein Abonnement haben), die den Unterlagen entspricht, die den Schul-/Hochschulbesuch oder den Arbeitsdienststatus bestätigen.

Nachdem Sie alle Felder des Online-Formulars ausgefüllt und alle erforderlichen Dokumente hochgeladen haben (Foto, Personalausweis und die zuvor detaillierten Bescheinigungen), erstellt das System eine E-Mail, die die Erstellung eines neuen Abonnementantrags bestätigt. Bitte beachten Sie, dass diese E-Mail Sie in keiner Weise zum Reisen berechtigt, Sie müssen also immer einen Titel haben

Von diesem Zeitpunkt an beginnt das beauftragte Personal des Unternehmens mit der Prüfung der Voraussetzungen.  Nach erfolgreichem Abschluss dieser Phase erhält der Antragsteller an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse eine vorläufige Quittung (mit der Kartennummer), die er bei der Agentur vorlegen muss, um die Fahrkarte(n) oder die Monats- bzw. Wochen-/Wochenkarte(n) anzufordern, während er darauf wartet, dass die elektronische Karte direkt an die Wohnadresse des Antragstellers geschickt wird, die die vorläufige Papierkarte vollständig ersetzt.

Es sei daran erinnert, dass sowohl die Quittung als auch die Karte in keiner Weise zur Fahrt berechtigen, es sei denn, es liegt ein Einzelfahrschein oder eine Zeitkarte bei.

Schließlich erinnern wir die Kunden, die bereits im Besitz einer Papierkarte in der Farbe PINK sind, daran, dass sie die neue Karte in elektronischer Form über die oben genannte Plattform bis zum 30.04.2025 beantragen müssen. Ab dem 1.05.2025 wird das Kontrollpersonal an Bord der Busse nur noch Inhaber der Karte im neuen Format als in Ordnung betrachten (nach Erhalt der neuen Karte kann die vorherige PINK-Karte vom Begünstigten vernichtet werden).

Alle Anfragen zur Unterstützung in der Ausstellungsphase können an die spezielle Nummer 080.8647090 oder über das E-Mail-Postfach assistenza@mycard.cotrap.eu gerichtet werden, und zwar ausschließlich zum Ausfüllen des Online-Formulars. Die Mitarbeiter sind werktags von 09:00 bis 17:00 Uhr erreichbar, außer samstags.

Für alle Kunden, die nicht direkt vorgehen können, steht das Informationsbüro - Via San Severo, 96 - Foggia, von Montag bis Freitag, außer an Feiertagen, von 8.00 bis 13.00 Uhr, für die Anweisung der Akte zur Verfügung.

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