Wie bereits mehrfach angekündigt, werden ab dem 1. Dezember 2024 die alten Papierkarten für den Erwerb von grünen Abonnements ungültig.
Sie werden durch die neue elektronische Karte myCard ersetzt.
Alle Abonnements, die bis zum 30. November 2024 auf die alte Weise ausgestellt wurden, behalten ihr natürliches Ablaufdatum.
Für Dauerkarten, die ab dem 1. Dezember 2024 gekauft werden, muss die neue elektronische Karte oder der vorläufige Kaufbeleg (gültig zwei Monate nach dem Kauf) vorgelegt werden, andernfalls wird die Karte selbst ungültig und bei Kontrollen werden die im Regionalgesetz Nr. 18/2002 vorgesehenen Strafen verhängt.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass die mit den alten Dokumenten ausgestellten Abonnements nicht erstattet/zurückerstattet werden können.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir klarstellen, dass die Verfahren für die besonderen Kundenkategorien gemäß Artikel 30 des Regionalgesetzes Nr. 18/2002 unverändert bleiben.
MITTEILUNG AN DIE KUNDEN