Infolge des Gesetzesdekrets Nr. 24 vom 24.3.2022 wurden ab dem 1. April 2022, mit dem Ende des Ausnahmezustands, die Kapazitätsbeschränkungen an Bord von Fahrzeugen des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs aufgehoben.
Ab dem 4. April 2022 wird der Belegungskoeffizient daher wieder 100 % der im Fahrzeugschein angegebenen Sitzplätze betragen.
Die in demselben Dekret festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf die Verwendung persönlicher Schutzausrüstungen bleiben bestehen.