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MITTEILUNG AN DIE KUNDEN

  • 06.04.2022 08:56:00
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Infolge des Gesetzesdekrets Nr. 24 vom 24.3.2022 wurden ab dem 1. April 2022, mit dem Ende des Ausnahmezustands, die Kapazitätsbeschränkungen an Bord von Fahrzeugen des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs aufgehoben.

Ab dem 4. April 2022 wird der Belegungskoeffizient daher wieder 100 % der im Fahrzeugschein angegebenen Sitzplätze betragen.

Die in demselben Dekret festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf die Verwendung persönlicher Schutzausrüstungen bleiben bestehen.

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