Wir teilen Ihnen mit, dass die Nationalsekretariate U.S.B. – Lavoro Privato (Private Unternehmen) am 12. Mai 2021 zum vierstündigen Streik im öffentlichen Nahverkehr ausgerufen haben. nachfolgend die Gründe:
- erklärter Wille der Arbeitgeberverbände, keine Verhandlungen in Bezug auf die Plattform für die Erneuerung CCNL Autoferrotranvieri – Internavigatori zu beginnen, die von der U. S. B. am 19. 09. 2019 gemäss den Bestimmungen des geltenden c. 2 art. 3 CCNL 28. 11. 2015 geschickt wurde
- Nichtbeachtung der sogenannten I.v.c
Eine solche Arbeitseinstellung kann, wenn nicht widerrufen, Verspätungen oder Ausfällen von Bahn- und Autoverkehrsdiensten während folgender Zeitabschnitte verursachen:
von 15.35 bis 19.35 Uhr.
Darüber hinaus teilen wir Ihnen mit, dass es bei dem vorangegangenen Streik, der von der selben Organisation ausgerufen wurde, keiner vom Personal teilgenommen hat. Trotzdem muss man berücksichtigen, dass:
- Der Streik ein individuelles Grundrecht ist, wenn auch es sich von einer kollektiven Arbeitsniederlegung handelt. Über eine persönliche Streikteilnahme muss die streikende Person ihren Arbeitgeber nicht unbedingt informieren.
- Der Mitarbeiter, der kein Mitglied einer Gewerkschaft ist, ist genauso aufgerufen wieGewerkschaftsmitglieder, sich am Streik zu beteiligen.