In Bekräftigung der Bestimmungen des letzten Dekrets des Präsidenten des Ministerrates wird den Kunden empfohlen:
1. keine öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen, wenn man Symptome einer akuten Atemwegsinfektion (Fieber, Husten, Erkältung) hat;
2. den in den Bahnhöfen oder an den Haltestellen angezeigten Schildern und Läufen zu folgen, und stets den zwischenmenschlichen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten;
3. Die Maske vor dem Einsteigen in den Bus und während der gesamten Fahrtdauer korrekt zu tragen, d. h. Nase und Mund bedeckend;
4. die Zugangstüren zu den zum Ein- und Aussteigen vorgesehenen Fahrzeugen zu benutzen, wobei stets der Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter zwischen den Personen eingehalten werden muss;
5. nicht ins Fahrzeug einzusteigen, wenn die in den Richtlinien des Verkehrsministeriums vorgesehene und auf der Übersicht an der Betriebstür angegebene Höchstkapazität erreicht ist;
7. nur auf den erlaubten Plätzen zu sitzen;
8. sich nicht dem Fahrer zu nähern oder ihn um Informationen zu bitten;
9. sobald man in den Bus einsteigt, die Hände zu desinfizieren und das Gesicht nicht zu berühren.