it-ITen-GBde-DE

MITTEILUNG AN DIE KUNDEN

  • 25.09.2020 10:53:00
  • View Count 1076

In Bekräftigung der Bestimmungen des letzten Dekrets des Präsidenten des Ministerrates wird den Kunden empfohlen:

1. keine öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen, wenn man Symptome einer akuten Atemwegsinfektion (Fieber, Husten, Erkältung) hat;

2. den in den Bahnhöfen oder an den Haltestellen angezeigten Schildern und Läufen zu folgen, und stets den zwischenmenschlichen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten;

3. Die Maske vor dem Einsteigen in den Bus und während der gesamten Fahrtdauer korrekt zu tragen, d. h. Nase und Mund bedeckend;

4. die Zugangstüren zu den zum Ein- und Aussteigen vorgesehenen Fahrzeugen zu benutzen, wobei stets der Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter zwischen den Personen eingehalten werden muss;

5. nicht ins Fahrzeug einzusteigen, wenn die in den Richtlinien des Verkehrsministeriums vorgesehene und auf der Übersicht an der Betriebstür angegebene Höchstkapazität erreicht ist;

7. nur auf den erlaubten Plätzen zu sitzen;

8. sich nicht dem Fahrer zu nähern oder ihn um Informationen zu bitten;

9. sobald man in den Bus einsteigt, die Hände zu desinfizieren und das Gesicht nicht zu berühren.

Suchen Sie in den Nachrichten
Tags

FdG steth Inhen immer gerne zur Verfügung!

Infoseite   Beschwerden   Erstattung