Alle Leute, die aus anderen Regionen nach Apulien zurückgekehrt sind, um sich ununterbrochen in Ihrer Wohnung oder in ihrem Wohnsitz aufzuhalten, sind verpflichtet, es unverzüglich durch Ausfüllen des Formulars auf dem Portal der Region Apulien oder ihrem Artzt oder dem Betreiber des öffentlichen Gesundheitswesens mitzuteilen und müssen 14 Tage in Einzelhaft bleiben. Sie können keine soziale Kontakte haben, sie können nicht ausgehen oder reisen. Sie müssen jederzeit erreichbar sein, und wenn Symptome auftreten, müssen sie unverzüglich ihren Arzt oder Angehöriger der Heilberufe benachrichtigen. Diese Verpflichtungen werden durch die Verordnung des Präsidenten Apuliens Nr 214 vom 28. April 2020 festgelegt. Im Falle eines Verstoßes werden die im Artikel 4 der DL 19/2020 festgelegten Sanktionen angewendet.