Gemäss Artikel 1 Buchstabe D der Verordnung DPCM 4.03.2020, die die "Massnahnen zur Bekämpfung und Eindämmerung der Ausbreitung des COVID-19-Virus im ganzen Land " betrifft, und die die Schließung aller Schülen anordnet, wird der Schulverkehr von 9. März bis zum 15. März 2020 unterbrochen.