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  • Das Sehr geehrte Eisenbahnverkehrsunternehmen wird gebeten, eine Trasse gemäß den in der Verordnung (EU) Nr. 454/2011 vom 5. Mai 2011, Absatz 4. 2. 17, enthaltenen Punkten zu beantragen.

    Alle Anträge, die in einer Weise eingehen, die mit dem oben Gesagten nicht vereinbar ist, werden nicht von Ferrovie del Gargano, Leitung Infrastrukturbetreiber, bearbeitet.


FdG steht Ihnen immer gerne zur Verfügung!