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PRESSEMELDUNG

  • 06/09/2021 09:58:00
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Die EU verlangt von den Eisenbahnbetreibern die Einholung einer Sicherheitsgenehmigung, die von der Nationalen Agentur für die Sicherheit im Eisenbahnverkehr ausgestellt wird, und die die Erfüllung der Anforderungen für das Management des Zugverkehrs bescheinigt. Jeder Betreiber hat ein Dokument zur Risikobewertung und ein Sicherheitsmanagementsystem mit sich zu führen. Ferrovie del Gargano hat die oben genannte Genehmigung erworben, und arbeitet gemäss den Grundsätzen der europäischen Richtlinien und Verordnungen, die neben den verschiedenen Sicherheitsanforderungen, die Überwachung von der 30 m Bannmeile vorschreiben.

Der mit der Region Apulien unterzeichnete Dienstleistungsvertrag, der die technischen und wirtschaftlichen Aspekte der Instandhaltung regelt, umfasst keine Eingriffe und Arbeiten zur Lösung der komplexen Probleme im Zusammenhang mit den Risiken externer Natur, die im Bereich der Wasser-, Hydrogeologie- und Geomorphologie identifiziert wurden und im Bereich der Land- und Katastrophenschutz behandelt werden. In der Sache hat Ferrovie del Gargano selbst einen Bericht produziert, die die entsprechende Planung der Arbeiten für die Lösung von Problemen enthält, die nicht nur die Eisenbahn, sondern ganze Bereiche wie Stadtviertel und Beherbergungsbetriebe betreffen. Dieser Bericht wurde auch den interessierten Einrichtungen abgegeben.

Solange die Finanzierung noch aussteht, muss der Betreiber über Notfallpläne verfügen, die gleichzeitig mit der Ausgabe des Wetterwarnblattes umgesetzt werden müssen. Sie müssen vorbeugende Maßnahmen durch Überwachung des Betriebsgelände und begründete Einschränkungen des Zugverkehrs vorsehen, die zwar für die Nutzer Unannehmlichkeiten mit sich bringen, aber zum Schutz der öffentlichen Sicherheit notwendig sind, wie die Ereignisse der letzten Tage zeigen.

Was schließlich die Verkehrsdienste und die Pläne zur Entwicklung/Modernisierung der Eisenbahn betrifft, verweist man auf die regionalen Programmplanungsdokumente – Verkehrsplan – Umsetzungsplan – Dienstleistungsplan, die unter Einhaltung der Vorschriften für die öffentlichen Dienste ausgearbeitet und genehmigt wurden.

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