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BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN FÜR STAATLICHE BUSVERBINDUNGEN

Alle Dienstleistungen werden mit erforderlicher und kostenloser Platzreservierung angeboten. Das betrifft auch die Dienstleistungen, die in Zusammenarbeit mit Partnergesellschaften durchgeführt werden. Alle Reisenden müssen ein Reiseticket haben. Das Ticket muss personalisiert sein. Man kann die Reisetickets bei den vertragsgebundenen Verkaufsstellen oder online auf der Webseite www.ferroviedelgargano.com kaufen.

Der Reisende, der das Reiseticket online kauft, darf auch nur mit dem Titelcode einsteigen.

Die Fahrgäste haben nur dann Anspruch auf den Transportdienst, wenn sie im Besitz eines gültigen Fahrscheins für die angegebene Strecke sowie Datum und Uhrzeit der Abfahrt sind. Änderungen des Aufstiegs- und/oder Abstiegsortes sowie Umkehrungen der Route sind nicht erlaubt.

Alle Busse sind mit einer Led-Außenanzeige ausgestattet, die über den Zielort jeder Fahrt informiert. Falls man die Rechnungsausstellung für das Reiseticket braucht, muss man am Tag des Ticketkaufs oder der Fahrscheinausgabe einen Antrag zusammen mit einer Kopie des Fahrscheins der E-Mail Adresse ufficio.cp@fergargano.it schicken. Man muss den eindeutigen Kode für die elektronische Rechnungsstellung oder Pec Adresse mitteilen.

Eine Liste der Verkaufsstelle ist auf der Website www.ferroviedelgargano.com zu finden

Informationen über Fahrplanänderungen und Stornierungen

Die Gesellschaft haftet nicht, wenn der Kunde aufgrund höherer Gewalt (wie z.B.: ungünstige Wetterbedingungen, schwere Naturkatastrophen, unpassierbare Straßen, Verkehr, Kontrollen und/oder Bestimmungen der Behörde) einen Fahrplan ändern muss, oder die Fahrt teilweise oder ganz unterbrechen oder stornieren muss.

Informationen über Unterbrechungen oder geplante oder eingetretene Fahrplanänderungen aufgrund höherer Gewalt werden so schnell und so weit wie möglich mitgeteilt (Aushänge an Bord der Fahrzeuge, in den Bahnhöfen, auf der Website, im Informationsbüro, per SMS, auf sozialer Ebene, per E-Mail).

Anpassungen während der Reise

Der Fahrgast, der bei der Kontrolle ohne Fahrschein ist, oder ein ungültiges oder nicht mit der Fahrstrecke oder dem Preis übereinstimmendes Reiseticket hat, muss seine Position regeln. Vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Sitzplätzen wird dem Kunden zusätzlich zum normalen Einfachticket für die betreffende Strecke oder der Preisdifferenz zwischen dem normalen Einfachticket und dem bereits bezahlten Preis ein Zuschlag berechnet. In allen anderen Fällen können Sie Ihre Reise nicht fortsetzen.

Der Reisende, der einen verfälschten Fahrschein hat, muss die vorgesehene Strafe bezahlen und wird der zuständigen Gerichtsbehörde gemeldet.

Dienstleistungen für Reisende mit eingeschränkter Mobilität

Nicht alle Fahrzeuge der staatlichen Buslinien sind mit einer Vorrichtung ausgestattet, die das Einsteigen den Reisenden mit eingeschränkter Mobilität erlauben würde. Diese Reisenden können zusammen mit ihren Begleitern von Rabatten auf die aktuellen Tarife profitieren. Das Unternehmen verpflichtet sich jedoch, alle möglichen Initiativen zu ergreifen, um die Zugänglichkeit zu erleichtern, sofern die erforderlichen, tatsächlich erreichbaren Sicherheitsbedingungen eingehalten werden.

Dem behinderten Fahrgast oder Fahrgast mit eingeschränkter Mobilität, der selbständig in den Bus einsteigen oder aussteigen kann, oder dem behinderten Fahrgast oder Fahrgast mit eingeschränkter Mobilität, der mit einer Begleitperson reist, wird immer die Beförderung garantiert. Im Kofferraum des Busses dürfen nur Faltrollstühle verstaut werden.

Außerdem sind drei Busse im Einsatz, die mit leicht zugänglichen Vorrichtungen und Rollstuhlparkplätzen ausgestattet sind. Um ihre Verwendung garantieren zu können, muss der betreffende Reisende per Fax an die Nummer 0881. 587294 fragen, oder per E-Mail an dar@fergargano.it, mindestens 48 Stunden vor der geplanten Abfahrt, nach der Verfügbarkeit des Busses mit dem oben genannten Gerät fragen.

 

Kindermitnahme

Kinder von 0 bis 10 Jahren haben Anspruch auf eine Ermäßigung auf den normalen Erwachsenentarif Wer die Kinder begleitet, ist, während der gesamten Reise, für sie verantwortlich. Fahrgäste zwischen 0 und 14 Jahren müssen in Begleitung eines Erwachsenen reisen.

 

Tiermitnahme

Der Fahrgast kann beim Kauf eines geeigneten Reisetickets Katzen oder Hunde von geringer Größe mitbringen, sofern sie in einer Transportbox so befördert werden, dass sie andere Fahrgäste nicht stören und belästigen. Die Blindenführhunde dürfen kostenlos reisen.

Tiermitnahme

Der Fahrgast kann beim Kauf eines geeigneten Reisetickets Katzen oder Hunde von geringer Größe mitbringen, sofern sie in einer Transportbox so befördert werden, dass sie andere Fahrgäste nicht stören und belästigen.

Das transportierte Tier nimmt nicht den Sitzplatz ein, der dem Besitzer zur Verfügung steht.Die Blindenführhunde dürfen kostenlos reisen.

Mitnahme von Handgepäck – Verlorene Gegenstände

 

Die Passagiere dürfen nur ein einziges Handgepäckstück mit einer maximalen Größe von 45x30x15 cm und einem Gewicht von höchstens 5 kg kostenlos mitnehmen, das auf eigene Verantwortung in den entsprechenden Fächern verstaut wird.

Entsprechend dem Fassungsvermögen des Gepäckraums können Sie ein zweites Gepäckstück kostenlos mitnehmen, sofern es die maximalen Abmessungen von 80x50x30 cm nicht überschreitet und nicht mehr als 20 kg wiegt. Das Gepäck muss einen entsprechenden Aufkleber des Passagiers enthalten, auf dem alle Referenzen (Name, Adresse und Telefonnummer) des Passagiers sowie das Datum und die Route der Reise angegeben sind.  In allen anderen Fällen muss er für jedes Gepäckstück ein Ticket kaufen. Die Gebühr für zusätzliches Gepäck wird an Bord nur vom Betreiber (Fahrer) erhoben.

Der Transport von Flüssigkeiten, wertvollen, zerbrechlichen und/oder übermäßig sperrigen oder gefährlichen Gegenständen ist verboten.

Es ist auch verboten, Geld, Wertkarten, Notebooks, Mobiltelefone und Ähnliches in das Gepäck zu stecken.

Im Falle einer Verletzung dieser Anforderungen, die zum Zeitpunkt der Abreise festgestellt wurde, kann die Gesellschaft rechtmäßig die Beförderung verweigern, ohne dass eine Rückerstattung erfolgt.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, sich bei dem Fahrgast wegen der Schäden, die durch sein Gepäck verursacht wurden, Genugtuung zu verschaffen

Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für Diebstahl, Manipulation, Verteilung, Verschlechterung oder Verlust der kostenlos mitgeführten Gegenstände.

Der Beförderer haftet nach geltendem Recht für den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck, das ihm hermetisch verschlossen übergeben wird, bis zu einem Höchstbetrag von 6,20 Euro pro Kilogramm (für höchstens 20 kg) oder dem höheren Betrag, der sich aus der Wertangabe des Passagiers ergibt und vom Beförderer bei der Abreise angenommen wurde, wenn er nicht nachweist, dass der Verlust oder Schaden unverschuldet entstanden ist.

Für nicht ausgelieferte Gepäckstücke und Gegenstände, die nicht kostenlos befördert werden, haftet die Gesellschaft nicht für den Verlust oder die Beschädigung, es sei denn, der Passagier weist nach, dass der Verlust oder die Beschädigung durch eine Ursache verursacht wurde, die dem Beförderer selbst zuzuschreiben ist.

Es gibt keine automatische Kompensation oder Entschädigung. Der Fahrgast hat - im Rahmen der oben genannten Gesetzgebung und innerhalb der darin festgelegten Grenzen - nur Anspruch auf Entschädigung für nachgewiesene Schäden.

Es gibt auch eine Entschädigung (in Höhe der Kosten für die Reparatur oder den Ersatz) bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen (Rollstühle und andere Hilfsmittel), die dem Beförderer zuzuschreiben sind.

Im Falle von Verlust oder Beschädigung, die bei der Beförderung von Gepäck festgestellt werden, muss der Passagier, unter Androhung von Strafe der Nichtberechtigung, das Personal an Bord sofort bei der Ankunft an der Zielhaltestelle benachrichtigen und innerhalb von drei Tagen die Ereignisse schriftlich dem Unternehmen Ferrovie del Gargano - Via San Severo n. 96 - 71121 Foggia oder per E-Mail an dar@fergargano.it mitteilen.

Die verlorenen Gegenstände, die im Firmenfahrzeug wiedergefunden werden, werden gemäß den Artikeln 927 ff. des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches aufbewahrt.

 

 

Änderung des Abfahrtsdatums und/oder der Abfahrtszeit

 

Die Änderung des Abfahrtsdatums oder der Abfahrtszeit ist für alle Fahrkarten unter der Bedingung erlaubt, dass der Antrag mindestens 2 Stunden vor der geplanten Abfahrtszeit, während der öffentlichen Öffnungszeiten, bei einer Agentur und/oder einer vertragsgebundenen Verkaufsstelle oder über den reservierten Bereich für registrierte Kunden gestellt wird, gegen Zahlung einer Strafe in Form einer Kostenerstattung, die eine eventuelle Neuberechnung der Tarife berücksichtigt.

 

Rückzahlungen

 

Man darf nach einer Rückerstattung aus persönlichen Gründen fragen, aber mit der Maßgabe, dass der Antrag mindestens 2 Stunden vor der geplanten Abflugzeit während der öffentlichen Öffnungszeiten bei der Agentur und/oder einer vertragsgebundenen Verkaufsstelle, die den Fahrschein ausgestellt haben, gestellt wird.

Der zu erstattende Betrag beträgt 70% des gezahlten Preises, vorbehaltlich der Rückgabe des Originaltickets.

Das Reiseticket ist nicht rückzahlbar aus Gründen, die nicht den Ferrovie del Gargano zuzurechnen sind.

Für Tickets, die mit Sondertarifen ausgestellt wurden, ist eine Rückerstattung nicht zulässig.

Für online gekaufte Tickets ist keine Rückerstattung möglich. Falls die Reise nicht stattfindet, aus Gründen, die den Ferrovie del Gargano zuzuschreiben sind, muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen ab dem Auftreten des Ereignisses einen schriftlichen Antrag auf Rückerstattung oder Ersatz mit dem Originalticket

- der E.Mail Adresse dar@fergargano. it;

oder

- per Post an Ferrovie del Gargano - Via San Severo n. 96 - 71121 Foggia

schicken.

 

Anspruch auf Entschädigung und Hilfeleistung bei Unfällen

Während des Verkehrsdienstes haben die Fahrgäste Anspruch auf Entschädigung bei Tod oder Körperverletzung sowie bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck infolge eines aus der Nutzung des Kraftomnibusses resultierenden Unfalls. Die Bedingungen und die Höhe der Entschädigung unterliegen den geltenden nationalen Rechtsvorschriften und der EU-Verordnung Nr. 181/2011. Die Entschädigungen erfolgen nicht automatisch. Der Fahrgast hat - im Rahmen der oben genannten Vorschriften und innerhalb der darin vorgesehenen Grenzen - nur Anspruch auf Entschädigung für Schäden, die nachgewiesen werden.

In Übereinstimmung mit der Verordnung EU Nr. 181/2011 muss der Beförderer infolge eines aus der Nutzung des Kraftomnibusses resultierenden Unfalls angemessene und verhältnismäßige Hilfe im Hinblick auf ihre unmittelbaren praktischen Bedürfnisse leisten. Diese Unterstützung sollte erforderlichenfalls erste Hilfe, Unterbringung, Verpflegung, Kleidung und Beförderung umfassen. Hilfeleistung stellt in keinem Fall eine Haftungsanerkennung dar..

FAHRGASTRECHTE BEI ANNULLIERUNG ODER VERSPÄTUNG

Bei Diensten von 250 km oder mehr, gemäß EU-Verordnung Nr. 181/2011:

1.        Muss ein Beförderer vernünftigerweise davon ausgehen, dass die Abfahrt eines Linienverkehrsdienstes von einem Busbahnhof annulliert wird oder sich um mehr als 120 Minuten verzögert, bietet er den Fahrgästen unverzüglich Folgendes zur Auswahl an:

a.        Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung zum im Beförderungsvertrag festgelegten Zielort ohne Aufpreis und unter vergleichbaren Bedingungen wie im Beförderungsvertrag angegeben;

b.       Erstattung des Fahrpreises und gegebenenfalls zum frühest möglichen Zeitpunkt kostenlose Rückfahrt mit dem Bus zum im Beförderungsvertrag festgelegten Abfahrtsort.

2.        Bietet der Beförderer dem Fahrgast nicht die in Absatz 1 genannte Auswahl an, so hat der Fahrgast zusätzlich zu der Erstattung des Fahrpreises nach Absatz 1 Buchstabe b einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 50 % des Fahrpreises. Der Beförderer zahlt diesen Betrag innerhalb eines Monats nach Einreichung des Antrags auf Entschädigung

3.        Wird der Kraftomnibus während der Fahrt betriebsunfähig, bietet der Beförderer entweder die Fortsetzung des Verkehrsdienstes mit einem anderen Fahrzeug von dem Ort, an dem sich das betriebsunfähige Fahrzeug befindet, oder die Beförderung von dem Ort, an dem sich das betriebsunfähige Fahrzeug befindet, zu einem geeigneten Wartepunkt oder Busbahnhof, von dem aus die Fortsetzung der Reise möglich ist, an.

4.        Wird ein Linienverkehrsdienst annulliert oder verzögert sich seine Abfahrt von einer Bushaltestelle um mehr als 120 Minuten, so haben die Fahrgäste Anspruch auf Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung oder auf Erstattung des Fahrpreises durch den Beförderer nach Absatz 1.

Die in Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 genannte

Erstattung des Fahrpreises erfolgt binnen 14 Tagen, nachdem der Erstattungsantrag eingegangen ist.

Die Erstattung erfolgt, wenn der Passagier zustimmt, durch einen Gutschein in gleicher Höhe, der wieder verwendet werden kann.


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