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Allgemeine Beförderungsbedingungen für Eisenbahndienstleistungen
 

Anwendungsbereich

Die vorhandenen allgemeinen Beförderungsbedingungen für Fahrgäste gelten für die von Ferrovie del Gargano im Rahmen des Dienstleistungsvertrags mit der Region Apulien erbrachten Schienenpersonenverkehrsdienste.

Referenzregelung

Regulatorisches Umfeld:

         Verordnung EG 1371/2007 vom 23. 10. 2007

         Dekret des Präsidenten der Republik vom 11. Juli 1980 Nr.753;

       Regionalgesetz vom 31. Oktober 2002 Nr.18;

         Bürgerliches Gesetzbuch.

 

Beförderungsvertrag

Mit dem Abschluss des Beförderungsvertrags verpflichtet sich Ferrovie del Gargano, den Reisenden von einem Abfahrts- zu einem Zielbahnhof zu befördern.

Der Beförderungsvertrag wird mit dem Kauf einer Fahrkarte auf der gewählten Abfahrts- und Zielstrecke abgeschlossen, ohne dass ein Recht auf die Nutzung eines bestimmten Zuges oder Ersatzdienstes, sofern die Wahl nicht obligatorisch ist, zum Zeitpunkt des Kaufs erworben wird.

Der Fahrgast, der das Ticket gekauft hat, muss sicherstellen, dass das, was beantragt wird, mit dem übereinstimmt, was er erhalten hat.

 

Tickets

Den Fahrgästen wird folgendes abgegeben:

               

·         Einfache Fahrkarten, die nur für eine Fahrt gültig sind;

·         Wochenkarten, die von Montag bis Sonntag gültig sind;

·         Monatskarten, die vom Ersten eines Monats gelten und am Letzten des Monats enden

·         Einfache Fahrkarten und Abonnements für die besonderen Nutzerkategorien gemäß Artikel 30 des Regionalgesetzes 18/2002.

Tickets und Abonnements müssen an einer der autorisierten Verkaufsstellen gekauft werden. Sie können auch online auf dieser Website gekauft werden. Zur Erwerbung der Abonnements braucht man einen Ausweis, der für alle gesetzlichen Zwecke gültig ist. Das Abonnement ist gültig, wenn es von einem Personalausweis begleitet wird, dessen Daten miteinander übereinstimmen.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Tickets zu beglaubigen, sobald er in die Fahrzeuge steigt. Man muss dem Bordpersonal jeden Ausfall der Ausrüstung zur Ticketvalidierung melden.

Man muss Tickets, Abonnements und andere Reisedokumente den Prüfern vorzeigen, wenn sie danach fragen. Es ist möglich Tickets gegen einen Aufpreis von 1 Euro im Zug zu kaufen. Man sollte sich an das zuständige Personal wenden.

 

Es ist verboten das eigene Ticket einem anderen Fahrgast im Zug zu geben. Es ist auch verboten namensbezogene Tickets weiterzugeben.

Eine Rechnung für den Kauf des Tickets kann ausgestellt werden, sofern der Antrag am Tag des Kaufs/der Ausstellung gestellt wird. Man muss eine E.mail schreiben, und eine Kopie des Tickets  als Anlage folgender Adresse: ufficio.cp@fergargano.it schicken. Man muss den eindeutigen Kode für die elektronische Rechnungsstellung oder Pec Adresse mitteilen. Es werden keine allgemeinen Bescheinigungen über die Bezahlung von Reisetickets ausgestellt.

Eine Liste der Verkaufsstelle ist auf der Website www.ferroviedelgargano.com zu finden

Es ist verboten, Fahrkarten von Ferrovie del Gargano ohne entsprechende Genehmigung zu verkaufen.

 

Strafmaßnahmen

Unbeschadet der Verordnung des Präsidenten der Republik 735/80 wird  der Strafbetrag gegen Kunden, die kein gültiges Reiseticket vorzeigen können, oder die es nicht regelmäßig entwertet haben,  in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des geltenden Regionalgesetzes Nr. 18 über die Beförderung vom 31. Oktober 2002 festgelegt.

Den Reisenden, die die im Zug enthaltenen Betriebsvorschriften nicht einhalten, wird eine Verwaltungsstrafe angedroht. Der Betrag wird durch das geltende Regionalgesetz über den Transport festgelegt.

Die Abfahrt oder die Fortsetzung der Reise wird  folgenden Fahrgästen ohne Anspruch auf Rückerstattung ausgeschlossen:

·           - Jeden, die kein gültiges Ticket haben und sich weigern, die Situation zu regeln;

·           - Wem eine Gefahr für die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb des Eisenbahnbetriebs oder für die Sicherheit anderer Fahrgäste darstellt;

·           - Wem andere Fahrgäste in unerträglicher Weise stört;

·                    Jeden, die Tätigkeiten ausüben, die nicht direkt von Ferrovie del gargano genehmigt sind

Innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Bekanntmachung des Verstoßes kann der Täter gemäß Artikel 18 des Gesetzes Nr. 689 vom 24. November 1981 Verteidigungserklärungen  direkt an die E-Mail-Adresse controllo.sanzioni@fergargano.it oder per Post an Ferrovie del Gargano - Via San Severo n. 96 - 71121 Foggia senden.

Reisende, die gefälschte oder verfälschte Reisedokumente verwenden, werden zusätzlich zu den in der regionalen Gesetzgebung vorgesehenen Sanktionen bei der zuständigen Justizbehörde verpetzt.

 

Dienstleistungen für Reisende mit eingeschränkter Mobilität

 

Die Bahnhöfe Peschici Calenella, Vico San Menaio, Rodi G. co, Ischitella, Carpino und Cagnano Varano sind unbewacht (sie verfügen über keine Fahrkartenausgabe). Die Abwesenheit von baulichen Hindernissen erlaubt das autonome Betreten von Gehsteigen.

Dank der Abwesenheit von baulichen Hindernisse ist es möglich in den Bahnhöfen der Städte Apricena Città und Lucera autonom die Fahrkartenausgabe, die Toiletten und die Bürgersteige zu erreichen.

Alle Bahnhöfe sind mit visuellen Informationen ausgestattet. Die Bahnhöfe der Städte Apricena Città und Lucera sind dazu mit akustischen Informationen ausgestattet.

Die Bahnhöfen Foggia und San Severo werden von dem nationalen Eisenbahnnetze RFI geregelt. Deswegen werden die Zugangsbedingungen vom nationalen Betreiber gewährleistet.

Die Flirt Züge sind mit geeigneten Werkzeugen für Personen mit eingeschränkter Mobilität ausgestattet, die Ihnen in den Zug einzusteigen erlauben: Ladebordwand, geeignete Toilette, Knopf, um die Tür zu öffnen, reservierten Platz.

Ein Mobilitätsservice ist zur Verfügung. Man sollte folgende Telefonnummer mindestens 48 Stunden vor dem vorgesehenen Abfahrt auswählen: 0882.228960 (Informationsstelle). Man darf an Werktagen von 7.00 bis 19.00 Uhr anrufen.

Es ist möglich Reisetickets bei allen vertragsgebundenen Verkaufsstellen zu kaufen.

 Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität, die von dem Regionalgesetz vom 31. Oktober 2002 Nr. 18 - Art. 30 Abs. 3 – geschützt werden, erhalten innerhalb der normativen Grenzen Nachlässe oder kostenlose Gewähr.

Ein spezieller Abschnitt ist gleichzeitig auf der Website www.ferroviedelgargano.com verfügbar.

Im Falle von Änderungen der Zugangsbedingungen oder der Nutzbarkeit der Bahnhöfe und der Transportdienstleistungen verpflichten sich die Ferrovie del Gargano, für eine möglichst weite Verbreitung von folgenden Informationen zu sorgen (Aushänge an Bord der Fahrzeuge, in den Bahnhöfen, auf der Website, Informationsbüro):

·         Informationen über die mögliche Verwendung von anderen als den vorgesehenen Fahrzeugen, die für behinderte Personen und Personen mit eingeschränkter Mobilität Schwierigkeiten verursachen könnten

·         Informationen über die mögliche Nichtverfügbarkeit der Infrastruktur, die entgegen den Bestimmungen die Nutzbarkeit oder Zugänglichkeit von behinderten Personen und Personen mit eingeschränkter Mobilität einschränkt, sowie die Angabe der nächstgelegenen zugänglichen Einrichtung;

·         Informationen über den Zeitpunkt der Wiederherstellung

Werden die Bedingungen für die Zugänglichkeit nicht innerhalb der festgelegten Fristen wiederhergestellt, haben der behinderte Fahrgast und der Fahrgast mit eingeschränkter Mobilität Anspruch auf die Rückzahlung:

Ø  Der Monatskarte für die Strecke der Reise

Wird eine als zugänglich für behinderte Personen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität angegebene Reise mit einer für die Beförderung derselben ungeeigneten Ausrüstung durchgeführt, hat der Fahrgast Anspruch auf die Erstattung des Fahrscheins sowie auf die Rückzahlung

Ø  einer Monatskarte für die Strecke der Reise:

Der Kunde muss spätestens 30 Tage nach dem Geschehen schriftlich nach Ticketrückzahlung fragen:

        durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars auf der Website;

         per E-Mail an def@fergargano.it ;

         per Post an Ferrovie del Gargano – Geschäftsleitung Foggia - 71121 – Via San Severo n.96.

Bei sonstigem Ausschluss muss dem Antrag das nicht benutzte Ticket beigefügt werden.

Sowohl im Falle der Anerkennung der Rückerstattung oder Entschädigung als auch im Falle der Nichtanerkennung derselben, wird die Geschäftsleitung dem Antragsteller innerhalb von dreißig Tagen nach der Einreichung des Antrags eine Mitteilung zusenden.

Im Falle der Annahme des Antrags wird die Entschädigung/Freistellung innerhalb von 10 Tagen nach der Mitteilung des Unternehmens ausgezahlt

Wenn der Antrag nicht akzeptiert wird, kann der Benutzer eine Beschwerde in zweiter Instanz bei der Verkehrsaufsichtsbehörde - Via Nizza n. 230 - 10126 Torino - einreichen. 

Reiseerleichterungen

Es besteht eine Vereinbarung zwischen Ferrovie del Gargano und den nach Artikel 16 des Gesetzes Nr. 121 vom 1. 04. 1981 anerkannten Polizeikräften (Staatspolizei, Carabinieri – Staatliches Forstdorps, Finanzwache und Gefängnispolizei) über die Sicherheit im regionalen Eisenbahnverkehr. Das Abkommen gewährt dem FF. OOO. die Möglichkeit, die Vorteile von Abonnements (wöchentliche und monatliche) zu nutzen, die im Vergleich zu den normalen Abonnements um 60% ermäßigt sind. Das Verfahren kann an den Verkaufsstellen erworben werden.

Einfache Tickets und Abonnements werden für die besonderen Personengruppen gemäß Art. 30 des Regionalgesetzes Nr. 18 vom 31. 10. 2002 ausgestellt.

Zu ihrer Erwerbung sollten die Kunden die geeignete kostenlose Kennkarte sich verschaffen, die von Ferrovie del Gargano ausgestellt wird, nachdem die interessierte Partei den Antrag zusammen mit zwei Passbildern und der Bescheinigung über die Zugehörigkeit zu den gesetzlich geschützten Gruppen eingereicht hat. Freikarten werden bis zum Verbrauch der vorgesehenen regionalen Zahlungsausgleiche ausgestellt.

Kindermitnahme

Der Reisende mit einem gültigen Reiseticket darf mit einem Kind (0-10 Lebensjahr) ohne zusätzliche Kosten reisen. Falls der Kunde mit zwei oder mehreren Kindern reist (0-10 Lebensjahr) muss er ein Ticket jede zwei Kinder kaufen.

Es ist erlaubt, Kinderwagen kostenlos zu transportieren, solange sie so gefaltet sind, dass sie wenig Platz benötigen

Tiermitnahme

Der Fahrgast kann beim Kauf eines geeigneten Reisetickets Katzen oder Hunde von geringer Größe mitbringen, sofern sie in einer Transportbox so befördert werden, dass sie andere Fahrgäste nicht stören und belästigen. Die Blindenführhunde dürfen kostenlos reisen.

 

Fahrradmitnahme

Gemäß der Absichtserklärung mit der Region Apulien ist die Beförderung von Fahrrädern in Regionalzügen kostenlos.

Auf der Bahnlinie „Foggia-Lucera“ ist die Fahrradmitnahme in allen Zügen bis zu maximal 3 Fahrräder pro Zug erlaubt.

Auf der Bahnlinie „Foggia- San Severo Apricena Città Peschici Calenella" ist die Fahrradmitnahme in allen Zügen mit dem entsprechenden Symbol erlaubt, bis zu maximal 3 Fahrräder pro Zug. In allen anderen Fällen ist sie verboten.

Es gibt bestimmte Fahrradstellplätze. Die Mitnahme ist auf ein Fahrrad pro Reisenden beschränkt. Die Anzahl der Fahrradplätze ist limitiert. Falls keine Plätze mehr vorhanden sind, müssen die Reisenden auf den nächsten Zug warten.

Es sind nur einsitzige Fahrräder mit normalem Antrieb und ohne jegliche treibende Kraft erlaubt.

 

Der Besitzer des Fahrrads ist verpflichtet, das Fahrrad selbst ein- und auszuladen, gemäß den Anweisungen des Firmenpersonals. Der Kunde haftet für Schäden, die an eigenen oder fremden Fahrrädern, an das Personal, Bahnausrüstung und Dritten entstehen.

 Der Reisende mit dem Fahrrad darf den Ein- und Ausstieg anderer Fahrgäste nicht behindern und darf nicht auf den Bahnsteigen anhalten. Es ist nicht gestattet, Gegenstände oder Gepäcke auf den Fahrrädern zurückzulassen. Die Bereiche, wo die Fahrräder hängen, müssen während der Fahrt frei bleiben. Minderjährige dürfen mit Fahrrad fahren, nur wenn sie von einem Erwachsenen begleitet werden.

Im Notfall müssen die Fahrräder an Bord gelassen werden. Sie müssen den Ausgang der Fahrgäste nicht behindern. Wenn sie wiederlangbar sind, werden sie gegen Vorlage der Reisedokumente und des Ausweises den Besitzern zurückgegeben.

Die Verstöße und Sanktionen werden durch die Verordnung des Präsidenten der Republik 753/80 und durch L. R. 18/2002 geregelt. Kein Aufbewahrungsdienst ist nicht vorgesehen. Deswegen ist die Firma für Diebstahl oder Aufbrechen an abgestellten Fahrräder nicht verantwortlich.

Schutz der Fahrgäste

In Übereinstimmung mit dem Ziel der  Fahrgastzufriedenheit sind die Ferrovie del Gargano verpflichtet, den größtmöglichen Schutz der Benutzer bei Beschwerden, Beobachtungen und Berichten über die angebotenen Dienstleistungen zu gewährleisten und Formen der Rückerstattung oder Entschädigung für etwaige Ineffizienzen und Unregelmäßigkeiten, die bei der Durchführung des Dienstes festgestellt werden, vorzusehen.

 

Beschwerde

Der Kunde kann Berichte und Beschwerden schriftlich bei der Firma einreichen:

         Per E-Mail an: segnalazioniweb@fergargano.it oder reclamiweb@fergargano.it;

         Durch den entsprechenden Bereich auf der Website: www.ferroviedelgargano.com;

 

         per Post an Ferrovie del Gargano – Geschäftsleitung Foggia - 71121 – Via San Severo n.96.

 

Die Kunden, die eine Beschwerde einlegen möchten, müssen die eigenen personenbezogenen Daten inklusiv der Adresse mitteilen und eine Kopie des Kenntnisausweises geben. Außerdem müssen sie alle notwendigen Angaben mitteilen, um die Umstände zu ermitteln, die die Unzufriedenheit verursacht haben oder die zur Nichterfüllung des Unternehmens geführt haben. Es ist auch erforderlich eine Kopie des Tickets oder des Abonnements zu schicken. Beschwerden, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.

Das Unternehmen verpflichtet sich, innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt der Beschwerde eine begründete Antwort zu geben oder in begründeten Fällen den Passagier über das Datum (spätestens neunzig Tage nach Erhalt der Beschwerde) zu informieren, innerhalb dessen eine Antwort erwartet werden kann..

Nachdem man die Beschwerde eingelegt hat, und 90 Tage nach ihrem Schicken, ist es möglich, der Verkehrsregulierungsbehörde - Via Nizza n. 230 - 10126 Torino - Berichte über die Fahrgastrechte vorzulegen.

 

Rückzahlungen

Das Reiseticket ist nicht rückzahlbar aus Gründen, die nicht den Ferrovie del Gargano zuzurechnen sind.

Die verlorenen, zerstörten und gestohlenen Abonnements werden nicht rückbezahlt oder dupliziert.

 

Rückzahlungen und Entschädigung bei Verspätungen

Bei Ankunftsverzögerungen von mehr als 60 Minuten am Zielort kann der Passagier zwischen verschiedenen Möglichkeiten wählen:

- Die Erstattung für den noch nicht zurückgelegten Teil der Reise;

- Volle Rückerstattung, wenn Sie nicht beabsichtigen, Ihre Reise anzutreten;

- Vollständige Rückerstattung (einschließlich des bereits erfolgten Teils), wenn die Fortsetzung der Reise in Bezug auf das ursprüngliche Programm nicht mehr sinnvoll ist. In diesem Fall hat der Reisende die Möglichkeit, so schnell wie möglich zum Abfahrtsort zurückzukehren, bevor er das Endziel erreicht;

- Setzen Sie Ihre Reise mit den von Ferrovie del Gargano angebotenen Schienenersatzbusse so schnell wie möglich zu Ihrem Endziel fort;

- Setzen Sie Ihre Reise zu einem späteren Zeitpunkt fort.

Für Abonnementinhaber entspricht die Rückerstattung der Tagesgebühr für die vollen Kosten des Abonnements.

Um eine Rückerstattung des gekauften und aus den oben genannten Gründen nicht benutzten Tickets zu erhalten, muss der Fahrgast innerhalb von 48 Stunden nach dem Ereignis, das den Antrag auf Rückerstattung erzeugt hat, im Falle von Einwegfahrkarten (die bereits am Ursprungsbahnhof entwertet wurden) oder innerhalb von 48 Stunden nach Ablauf der Gültigkeit des Fahrscheins, im Falle von Wochen- und Monatskarten, einen Antrag an Ferrovie del Gargano stellen:

- durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars auf der Website www.ferroviedelgargano.com;

- per E-Mail an def@fergargano.it;

- per Post an Ferrovie del Gargano - Geschäftsleitung Foggia - 71121 - Via San Severo n. 96.

Bei sonstigem Ausschluss muss dem Antrag das Reisedokument beigefügt werden..

Außerdem müssen Sie Folgendes angeben: Tag, Ort, Zeit und die Fahrstrecke der Beschwerde..

Sowohl im Falle der Anerkennung der Rückerstattung oder Entschädigung als auch im Falle der Nichtanerkennung derselben, wird die Geschäftsleitung dem Antragsteller innerhalb von dreißig Tagen nach der Einreichung des Antrags eine Mitteilung zusenden.

Im Falle der Annahme des Antrags wird die Entschädigung/Freistellung innerhalb von 10 Tagen nach der Mitteilung des Unternehmens ausgezahlt

Wenn der Antrag nicht akzeptiert wird, kann der Benutzer eine Beschwerde in zweiter Instanz bei der Verkehrsaufsichtsbehörde - Via Nizza n. 230 - 10126 Torino - einreichen.

Die Rückerstattung kann auf Wunsch des Kunden durch die Ausstellung einer neuen Fahrkarte auf Kosten von Ferrovie del Gargano in gleicher Höhe ersetzt werden

Unbeschadet des Anspruchs auf Beförderung kann der Fahrgast, wenn er keine Erstattung beantragt hat und seine Fahrt zum Endziel so schnell wie möglich mit dem Schienenersatzdienst oder der ersten brauchbaren Fahrt oder auf einer alternativen Strecke ohne Zahlung einer Preisdifferenz fortgesetzt hat, eine Entschädigung für die Verspätung zwischen dem Abfahrts- und dem Zielort der Reise in Höhe des gezahlten Betrags verlangen

- 25% des Fahrkartenpreises bei einer Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten;

- 50% des Fahrkartenpreises bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr.

Für Abonnementinhaber wird die Entschädigung in den oben genannten Prozentsätzen im Verhältnis zur Tagesgebühr für die vollen Kosten des Abonnements berechnet.per

Um aus den oben genannten Gründen eine Entschädigung zu erhalten, muss der Fahrgast bei Einwegfahrkarten (die bereits am Ursprungsbahnhof entwertet wurden) innerhalb von 48 Stunden nach dem Ereignis und bei Monatskarten innerhalb von 48 Stunden nach Ablauf der Gültigkeit der Fahrkarte einen Antrag bei den Ferrovie del Gargano stellen:

- durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars auf der Website www.ferroviedelgargano.com;

- per E-Mail an def@fergargano. it;

- per Post an Ferrovie del Gargano - Geschäftsleitungin Foggia - 71121 - Via San Severo n. 96.

Bei sonstigem Ausschluss muss dem Antrag das Reisedokument beigefügt werden..

Außerdem müssen Sie Folgendes angeben: Tag, Ort, Zeit und die Fahrstrecke der Beschwerde..

Sowohl im Falle der Anerkennung der Rückerstattung oder Entschädigung als auch im Falle der Nichtanerkennung derselben, wird die Geschäftsleitung dem Antragsteller innerhalb von dreißig Tagen nach der Einreichung des Antrags eine Mitteilung zusenden.

Im Falle der Annahme des Antrags wird die Entschädigung/Freistellung innerhalb von 10 Tagen nach der Mitteilung des Unternehmens ausgezahlt

Wenn der Antrag nicht akzeptiert wird, kann der Benutzer eine Beschwerde in zweiter Instanz bei der Verkehrsaufsichtsbehörde - Via Nizza n. 230 - 10126 Torino – einreichen

Die Rückerstattung kann auf Wunsch des Kunden durch die Ausstellung einer neuen Fahrkarte auf Kosten von Ferrovie del Gargano in gleicher Höhe ersetzt werden

Inhaber einer Monatskarte, die eine Reihe von Verspätungen von mehr als 15 Minuten oder Annullierungen für die auf der Karte angegebene Strecke bei einer Anzahl von Zügen, die 10 % oder mehr der geplanten Anzahl entspricht, erleiden, haben Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 10 % der Kosten der Monatskarte.

Um aus den oben genannten Gründen eine Entschädigung zu erhalten, muss der Fahrgast einen Antrag bei den Ferrovie del Gargano stellen:

- durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars auf der Website www.ferroviedelgargano.com;

- per E-Mail an def@fergargano. it;

- per Post an Ferrovie del Gargano - Geschäftsleitungin Foggia - 71121 - Via San Severo n. 96.

Bei sonstigem Ausschluss muss dem Antrag das Reisedokument beigefügt werden.

Außerdem müssen Sie Folgendes angeben: Tag, Ort, Zeit und die Fahrstrecke der Beschwerde.

Sowohl im Falle der Anerkennung der Rückerstattung oder Entschädigung als auch im Falle der Nichtanerkennung derselben, wird die Geschäftsleitung dem Antragsteller innerhalb von dreißig Tagen nach der Einreichung des Antrags eine Mitteilung zusenden.

Im Falle der Annahme des Antrags wird die Entschädigung/Freistellung innerhalb von 10 Tagen nach der Mitteilung des Unternehmens ausgezahlt

Wenn der Antrag nicht akzeptiert wird, kann der Benutzer eine Beschwerde in zweiter Instanz bei der Verkehrsaufsichtsbehörde - Via Nizza n. 230 - 10126 Torino – einreichen

Die Rückerstattung kann auf Wunsch des Kunden durch die Ausstellung einer neuen Fahrkarte auf Kosten von Ferrovie del Gargano in gleicher Höhe ersetzt werden

Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung und Entschädigung, wenn:

- Der zu erstattende oder zu entschädigende Betrag liegt unter 4,00 €;

- Der Fahrgast wurde vor dem Kauf der Fahrkarte über die Verspätung informiert oder wenn die Verspätung in der geplanten Ankunftszeit durch die Fortsetzung der Fahrt mit einem alternativen Ersatzdienst weniger als 60 Minuten beträgt;

- Der Passagier ist im Besitz von Werbe- oder Freikarten;

- In allen anderen Fällen, die nicht der Verantwortung von Ferrovie del Gargano zuzuschreiben sind.

 

Mitnahme von Handgepäck – Verlorene Gegenstände

Der Fahrgast darf nur ein Handgepäckstück kostenlos mitnehmen. Es darf ein Gewicht von höchstens 20 kg haben. In allen anderen Fällen muss er für jedes Gepäckstück ein Ticket kaufen. Der Transport von Flüssigkeiten, wertvollen, zerbrechlichen und/oder übermäßig sperrigen oder gefährlichen Gegenständen ist verboten. Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für Diebstahl, Manipulation, Verteilung, Verschlechterung oder Verlust der mitgeführten Gegenstände. Die verlorenen Gegenstände, die im Firmenfahrzeug wiedergefunden werden, werden gemäß den Artikeln 927 ff. des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches aufbewahrt.

 


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