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Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für Diebstahl, Manipulation, Auflösung, Verschlechterung oder Verlust der mitgeführten Gegenstände. Die verlorenen Gegenstände, die im Firmenfahrzeug wiedergefunden werden, werden gemäß den Artikeln 927 ff. des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches aufbewahrt. Für alles, was nicht ausdrücklich erwähnt wird, verweisen wir auf die Verordnung des Präsidenten der Republik 753/80.


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