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In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes 146/90 über die Selbstreglementierung von Streiks im öffentlichen Dienst werden bei Bahnstreik die Verbindungen in den folgenden Zeitabschnitten sicherstellt:

Verbindungen, die von der Betriebsführung von San Severo abhängen, für Eisenbahndienstleistungen und zusätzliche Busverkehrsdienstleistungen:

  • während des Winter-Fahrplans werden folgende Verbindungen gewährleistet: von 5.05 Uhr bis 08.05 Uhr und von 12.30 Uhr bis 15.30 Uhr;
  • während des Sommer-Fahrplans werden folgende Verbindungen sicherstellt: von 5.30 Uhr bis 8.30 und von 17.30 Uhr bis 20.30 Uhr.

Verbindungen, die von der Betriebsführung von Foggia abhängen, für Busverkehrsdienstleistungen:

  • von 5.30 Uhr bis 8.30 Uhr und von 12.30 Uhr bis 15.30 Uhr.

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